Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Appartements am Schillergarten
Appartements am Schillergarten, Am Schillergarten 5a, 01277 Dresden
1. Geltungsbereich:
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle für den Gast – nachstehend Gast genannt – erbrachten weiteren Leistungen der Appartements am Schillergarten – nachstehend Appartements (AP) genannt . Die AGBs sind für jeden Gast der Appartements am Schillergarten oder im Internetauftritt der Appartements am Schillergarten einsehbar.
1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr über E-Mail erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.
1.4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Appartements am Schillergarten.
1.5. Die Appartements dienen ausschließlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für die Beherbergung auf bestimmte Zeit, maximal für die Dauer von einem (1) Monat.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch der Appartements am Schillergarten zustande. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Appartements vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet reserviert und von den Appartements am Schillergarten schriftlich bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt durch die Appartements am Schillergarten schriftlich, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefwege.
2.2. Vertragspartner sind die Appartements am Schillergarten und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Appartements am Schillergarten gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3. Der Gast erhält bei Vorauszahlung bzw. Zahlung der Rechnung eine Zugangskarte, mit welcher er sein angemietetes Appartement betreten kann. Der Verlust der Zugangskarte ist unverzüglich den Appartements am Schillergarten anzuzeigen. Beim Verlust der Karte stellen die Appartements am Schillergarten dem Gast 10,00 Euro zusätzlich in Rechnung.
2.4. Alle Ansprüche gegen die Appartements am Schillergarten verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die benannten Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Appartements am Schillergarten beruhen.
3. Leistungen, Preis, Zahlung
3.1. Die Appartements am Schillergarten sind verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Appartements am Schillergarten beschränkt.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Appartements am Schillergarten zu zahlen. Die Preise der einzelnen Appartements können auf der Homepage der Appartements am Schillergarten unter www.appartements-dresden.de eingesehen werden. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.3. Die Appartements am Schillergarten sind berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung der Appartements am Schillergarten oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Appartements am Schillergarten dem zustimmen.
3.4. Die Appartements am Schillergarten sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Barzahlung oder Überweisung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.5. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Appartements am Schillergarten von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.6. Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig und vor der Anreise zu zahlen.
3.7. Die zur Verfügung stehenden PKW- bzw. Fahrradstellplätze sind begrenzt. Sollte der Gast vor allem einen PKW-Stellplatz benötigen, ist dieser bei der Buchung vorab bei den Appartements am Schillergarten zu reservieren. Sollte der Gast vorab keinen PKW-Stellplatz reserviert haben, können ausschließlich die mit "FREI" gekennzeichneten Stellflächen mitgenutzt werden. Sollten keine Stellflächen frei sein oder durch andere Gäste genutzt werden, sind bitte die Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu nutzen. Das Parken im Gartenbereich ist nicht gestattet! Hat der Gast bei seiner Buchung einen Stellplatz für sich reserviert, nutzt er bitte ausschließlich den für sein gebuchtes Appartement gekennzeichneten Stellplatz.
4. Rücktritt des Beherbergungsvertrages durch den Gast (Abbestellung/Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit den Appartements am Schillergarten abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Appartements am Schillergarten. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann vollständig zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen den Appartements am Schillergarten und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Appartements am Schillergarten auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Appartements am Schillergarten ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Appartements am Schillergarten oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung haben die Appartements am Schillergarten die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert beziehungsweise Gezahlt hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
Eine Stornierung bis 21 Tage vor Anreisetermin ist jederzeit kostenlos möglich.
Für eine Stornierung bis 14 Tage vor Anreisetermin werden 15% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung bis 7 Tage vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung bis 2 Tage vor Anreisetermin werden 80% der bestellten Leistung fällig.
Sollte der Gast nicht anreisen oder am Tag der Anreise stornieren, so ist die bestellte Leistung zu 100% fällig.
4.4. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Appartementüberlassung wird die Vorauszahlung, sollte eine solche zwischen Gast und den Appartements am Schillergarten vereinbart worden sein, mit der noch ausstehenden Forderung verrechnet.
5. Rücktritt des Beherbergungsvertrages durch die Appartements am Schillergarten
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von den Appartements am Schillergarten gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, können die Appartements am Schillergarten vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Die Appartements am Schillergarten sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1. Höhere Gewalt oder andere von den Appartements am Schillergarten nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.3. Die Appartements am Schillergarten haben den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Appartements am Schillergarten entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5. Die Appartements am Schillergarten können dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Appartements am Schillergarten.
6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements. Die Appartements am Schillergarten sind grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Appartements vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, sind die Appartements am Schillergarten verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
6.2. Die Übernahme der Appartements ist grundsätzlich ab 15.00 Uhr möglich. Frühzeitigeres Anreisen ist nach Vereinbarung möglich und vorab telefonisch oder schriftlich abzustimmen.
6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Appartements bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Bei einer Abreise des Gastes nach 11.00 Uhr sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.
6.4. In den Appartements sowie den Hausfluren ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages wird diesem Grundsatz zugestimmt. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen 150,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
6.5. Die Essenszubereitung in den Appartements ist auf das Geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen und Braten ist ausschließlich in AP 1 und der Ferienwohnung gestattet.
6.6. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Bewohner unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
6.7. Haustiere jeglicher Art sind grundsätzlich verboten. Unter Umständen können kleinere Haustiere nach vorheriger schriftlicher Absprache gestattet werden, die Zustimmung der Appartements am Schillergarten ist hierfür zwingend erforderlich. Bei Zuwiderhandlung behalten sich die Appartements am Schillergarten vor, 25,00 Euro pro Nutzungstag an Reinigungskosten zu berechnen.
7. Stellplatznutzung
7.1. Sollte dem Gast ein PKW- oder Fahrradstellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Appartements am Schillergarten weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Winterdienst für die Stellplatzflächen nicht gewährleistet ist. Das Betreten und Befahren des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
7.2. Sollte der Gast die Nutzung eines PKW- oder Fahrradstellplatzes in Anspruch nehmen, so verpflichtet er sich, diesen rein zu halten und ggfs. von Verunreinigungen zu befreien.
7.3. Die Appartements am Schillergarten weisen vorsorglich darauf hin, dass trotz Reservierung für die Verfügbarkeit eines PKW-Stellplatzes keine Gewähr übernommen werden kann. Eine Fremdnutzung durch andere Bewohner des Hauses kann, trotz hinreichender Belehrung durch die Appartements am Schillergarten, nicht ausgeschlossen werden. Sollte sich der durch den Gast reservierte PKW-Stellplatz in Nutzung befinden, sind ausschließlich die mit "FREI" gekennzeichneten Stellplätze oder die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu nutzen. Der Gast hat in diesem Fall keinen Erstattungsanspruch.
8. Haftung
8.1. Für die unbeschränkte Haftung der Appartements am Schillergarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.3. Eine Haftung der Appartements am Schillergarten für Leistungen Dritter besteht nicht.
8.4. Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Appartements am Schillergarten übernehmen die Appartements am Schillergarten keinerlei Haftung. Im Appartement kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Appartements am Schillergarten, auch für Erfüllungsgehilfen der Appartements am Schillergarten, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
8.5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Appartements am Schillergarten auftreten, werden die Appartements am Schillergarten bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.6. Sollte dem Gast ein PKW- oder Fahrradstellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Appartements am Schillergarten weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Winterdienst für die Stellplatzflächen nicht gewährleistet ist. Das Betreten und Befahren des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Appartements am Schillergarten übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit der Stellflächen, die abgestellten Fahrzeuge bzw. Fahrräder oder deren Inhalt. Die Haftung ist im Besonderen für jeglichen Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges bzw. Fahrrades durch Brand, Entwendung bzw. Raub ausgeschlossen.
9. Rechtsmodalitäten
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Gleiches gilt für die Vereinbarungen über Vorauszahlungen.
10. Datenschutz
10.1. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von den Appartements am Schillergarten gespeichert werden, soweit diese für die Ausführung und Abwicklung des Beherbergungsvertrages erforderlich ist und solange die Appartements am Schillergarten zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet sind.
10.2. Die Appartements am Schillergarten werden die personenbezogenen Daten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Gastes an Dritte weiterleiten, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Daten besteht.
10.3. Eine Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes zu anderen als in den Datenschutzbestimmungen genannten Zwecken ist den Appartements am Schillergarten nicht gestattet.
11. Nutzung des Internets
11.1. Die Appartements am Schillergarten bieten für den Gast einen kostenfreien Internetzugang in Form eines verschlüsselten WLAN-Signals an. Dieser ist kein Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Ein Ausfall bzw. das Nichtvorhandensein eines WLAN-Signals stellt deshalb keinen Mangel an dem Beherbergungsvertrag dar und berechtigt nicht den zu zahlenden Preis zu mindern, noch den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Appartements am Schillergarten haben keinerlei Einfluss auf die ständige Verfügbarkeit des Internetzugangs. Haftungsansprüche wegen eventueller Ausfälle sind deshalb ausgeschlossen.
11.2. Bei der Benutzung des Internetzugangs ist der Gast zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Ein Missbrauch wird zur sofortigen Abschaltung des Zuganges führen.
11.3. Schadensersatzforderungen wegen etwaiger Rechtsfolgen für die Appartements am Schillergarten bleiben hiervon unberührt.
11.4. Sofern die Nutzung des Internets dem Gast zur Verfügung gestellt wird, so ist diese ausschließlich zu Informationszwecken zu nutzen. Es ist ausdrücklich verboten, illegale Dateien, Bilder, Musik, Filme etc. zu downloaden zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Auch eine gewerbliche Nutzung des Internetzuganges ist ausdrücklich untersagt.
11.5. Im Falle einer Abmahnung wird die Adresse des Gastes dem Antragssteller unter der Auflage mitgeteilt, dass nur der Gast für alle Ansprüche des Antragsstellers haftet.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs-, Zahlungsort und Gerichtsstand ist das für den Standort der Appartements am Schillergarten zuständige Gericht: Dresden.
12.3. Es gilt deutsches Recht
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
12.5. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt und ist Bestandteil der Homepage der Appartements am Schillergarten.